Bundesgesetzblatt online - Bundesgesetzblatt ...
Andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Person 1. die Identifikationsnummer nur verarbeiten, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Verarbeitung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet ...